AGB Umzugsdienstleistungen

AGB Umzugsdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Umzugsland Schweiz  

Art. 1 Geltungsbereich: 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen die Nutzung oder Erbringung von Dienstleistungen durch das Unternehmen Umzugsland Schweiz (im Folgenden als Umzugsservice bezeichnet). Zusammen mit den Vertragsdokumenten bilden diese AGB die gesamte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Umzugsservice. Basierend auf den nachstehenden Bedingungen definieren sie die vom Umzugsservice genauer zu erbringenden Dienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen von den hier aufgeführten müssen schriftlich festgelegt werden.  

Artikel 1 – Verpflichtungen des Unternehmens Umzugsland Schweiz 

Der Umzugsservice verpflichtet sich, angenommene Aufträge gemäß dem Vertrag auszuführen und die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Falls ungenaue Objektdetails im Auftrag festgestellt werden, wird der Umzugsservice den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ein Unterlassen dessen berechtigt den Kunden nicht zu einer Vertragsanpassung.

Artikel 2 – Pflichten des Kunden

  Der Kunde ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Abweichungen zwischen den im Vertrag aufgeführten Objektdetails und der tatsächlichen Situation am Standort des Auszugs können vom Umzugsservice mit einem angemessenen Zuschlag belegt werden.  

Artikel 3 – Preise

  Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Preise entweder als Pauschalbetrag (Kostendeckel) oder auf Stundenbasis berechnet. In diesem Zusammenhang sind die im Vertrag getroffenen Regelungen verbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF). Aus vertraglichen und versicherungstechnischen Gründen werden mindestens 3 Stunden in Rechnung gestellt. Nach dem Minimum von 3 Stunden wird der Preis im Viertelstundentakt berechnet. In der Hochsaison kann ein Zuschlag anfallen, der im Angebot festgelegt wird. Die Arbeitszeit beginnt bei Ankunft am Verladeort und endet nach dem Abladen am Zielort. Eventuelle Reisekosten zum oder vom Zielort werden in der Offerte als Pauschalbetrag angegeben. Folgende Leistungen gelten als Zusatzleistungen und sind nicht im geschätzten Aufwand enthalten (außer anderweitig vereinbart):  
  • Verpacken und Auspacken der Umzugsgüter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpackungsarbeiten, die vom Umzugsservice am Umzugstag durchgeführt werden.
  • Demontage und Montage von komplizierten oder neuen Möbeln, die besondere Zeit oder die Dienste eines Tischlers erfordern.
  • Transport von schweren Gütern. Es wird eine zusätzliche Gewichtsgebühr in Höhe von pauschal CHF 150 für Gegenstände mit einem Gewicht von 100 kg oder mehr pro Objekt erhoben. Für den Berater des Kunden ist dies nicht immer offensichtlich bei der Besichtigung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, im Voraus auf schwere Gegenstände in den Umzugsgütern hinzuweisen. Für den Transport eines aufrechten Klaviers wird ein Zuschlag von CHF 250 berechnet.
  • Abnahme und Anbringung von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Armaturen usw.
  • Zusätzliche Kosten für den Transport von Objekten über Fenster oder Balkone.
  • Zollabfertigung, Zollgebühren und Zollkosten.
  • Zusätzliche Ausgaben aufgrund von Witterungsbedingungen oder falls das Transportfahrzeug oder der Möbellift aufgrund von blockierten oder aufgerissenen Straßen nicht bis zum Haus gefahren werden kann, einschließlich der Wartezeiten für das Transportfahrzeug und das Personal, für die der Umzugsservice nicht verantwortlich ist.
  • Transport der Güter über lange oder ungewöhnliche Routen, es sei denn, diese Umstände wurden ausdrücklich in der Preisvereinbarung berücksichtigt, sowie Umwege, falls direkte Routen gesperrt oder nicht nutzbar sein sollten.
Um den Aufwand und den Tarif zu berechnen, müssen die aufgeführten Umzugs-, Lager- oder Entsorgungsgüter unmittelbar vor dem Umzug überprüft werden. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass die aufgeführten Güter unmittelbar vor dem Umzug überprüft werden und uns unverzüglich über eventuelle Änderungen informiert werden, einschließlich solcher, die in der Zwischenzeit aufgetreten sein können. Bei Abweichungen können zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Größe und Ausstattung der Wohnung, Eigenleistungen, Entfernung vom alten zum neuen Wohnort oder von der Straße zum Haus oder Stockwerk, Art des Treppenhauses, Vorhandensein eines Aufzugs usw. Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung eine Richtpreistabelle erstellt. Die tatsächlichen Preise können je nach individueller Situation erheblich höher oder niedriger ausfallen.  

Artikel 4 – Zahlung

  Umzüge: Am Tag des Umzugs muss der Kunde entweder bar oder mit Debit-/Kreditkarte bezahlen. Alle gängigen Debit- und Kreditkarten werden akzeptiert. Alle Umzugsdienstleistungen können nur nach Rücksprache und Vereinbarung mit dem Umzugsservice per Einzahlungsschein bezahlt werden. Reinigung: Die vereinbarte Pauschale ist in bar an den Teamleiter am Lieferort zu entrichten. Umzugsplanung: 70% des angebotenen Betrags müssen im Voraus bezahlt werden. Nach Abschluss der Arbeiten am Zielort ist der verbleibende Betrag direkt an den Teamleiter in bar zu zahlen. Zusätzliche Mahnkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt, falls die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist von 14 Tagen erfolgt.  

Artikel 5 – Versicherung

Transportversicherung: CHF 100.000 pro Transporter (kann bei Bedarf erhöht werden) Haftpflichtversicherung: Schäden seitens Umzugsland Schweiz werden bis zu CHF 5 Millionen abgedeckt. Genauere Versicherungsbedingungen unterliegen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Basler Versicherungen.  

Artikel 6 – Rücktritt des Kunden

  Bei einem gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird eine Stornogebühr von CHF 500 erhoben.  

Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers

  Der Umzugsservice ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstag vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist haftet der Auftragnehmer für die entstandenen zusätzlichen Kosten.  

Artikel 8 – Besondere Vereinbarung

  Schriftliche Sondervereinbarungen zum Vertrag oder im Angebot werden festgehalten. Eventuelle Eigentumsübertragungen erfordern eine gegenseitige Genehmigung.  

Artikel 9 – Haftung

  Im Falle des Transports haftet der Umzugsservice nur für Güter, deren Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. Das bedeutet, dass zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi-Geräte, Computer) eine geeignete Verpackung benötigen. Wenn der Inhalt von Umzugskartons usw. beschädigt ist, haftet der Umzugsservice nur, wenn die Güter von eigenen Mitarbeitern oder von von ihm beauftragten Mitarbeitern verpackt und ausgepackt wurden. Die Haftung des Umzugsservices ist auf die Kosten einer Reparatur oder einer Wertminderungszahlung begrenzt, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche auf Schadensersatz. Vor dem Umzug müssen Schlüssel zu Schränken und Schubladen entfernt, gekennzeichnet und in separaten Schlüsselbeuteln aufbewahrt werden. Die Haftung des Umzugsservices beginnt mit der Annahme der Güter und endet mit dem Entladen am vorgesehenen Bestimmungsort.  

Artikel 10 – Mängelanzeige

  Es obliegt dem Kunden, die transportierten Güter unverzüglich nach dem Entladen am Bestimmungsort zu inspizieren. Der Kunde hat etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Teamleiter mitzuteilen und sie innerhalb von 3 Tagen schriftlich dem Umzugsservice vorzulegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden keine Beanstandungen oder Ansprüche berücksichtigt.  

Artikel 11 – Datenschutz

  Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden vom Umzugsservice ausschließlich zur schnellstmöglichen und kundenfreundlichen Bearbeitung der Anfrage verwendet. Es obliegt dem Auftragnehmer, die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1). Personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann, nicht an Dritte weitergegeben.  

Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

  Schweizerisches Recht gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Das zuständige Gericht zur Beurteilung aller streitigen Ansprüche zwischen den beiden Vertragsparteien ist das Bezirksgericht Zürich.

Article 13: Zügelshop and Online Purchase

 
  1. Lieferung und Versandkosten Aus logistischen Gründen liefern wir nur innerhalb der Schweiz, im Umkreis von 30 Kilometern um Zürich kostenfrei. 
  2. Innerhalb eines größeren Radius (über 30 Kilometer) nach Absprache. 
  3. Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise, einschließlich Versandkosten, sind in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die Mehrwertsteuer. 
  4. Der Mietpreis für Boxen gilt nur für bestehende Kunden oder Kunden, die umziehen. 
  5. Rückgaberecht Bestellungen können storniert und mängelfreie Waren sofort, spätestens jedoch 2 Tage nach Erhalt der Waren, zurückgesendet werden. 
  6. Die Rücksendung des Materials erfolgt auf Risiko des Kunden. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Waren.
Rücksendungen oder Übergabe an:   Finanz Treuhand Schweiz GmbH Umzugsland Schweiz  Schaffhauserstrasse 520 CH-8052 Zürich Tel. +41 44 620 39 38 info@umzugsland-schweiz.ch   Please log on to the e-mail address info@umzugsland-schweiz.ch for further information before returning the goods.   Copyright © 2023 Finanz Treuhand Schweiz GmbH (Umzugsland Schweiz), Schaffhauserstrasse 520, CH-8052 Zürich. All rights reserved.